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   BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13   

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BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13 (https://dejure.org/2014,48261)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13 (https://dejure.org/2014,48261)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 26 W (pat) 545/13 (https://dejure.org/2014,48261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lust auf Farbe" - Slogan - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lust auf Farbe" - Slogan - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von allgemeinen Werbeaussagen und Werbeslogans gelten die vorstehend dargestellten rechtlichen Maßstäbe in gleicher Weise (EuGH GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228, Nr. 36-38 - Vorsprung durch Technik).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke kommt nur in Betracht, wenn es diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Für die Eintragbarkeit einer angemeldeten Marke kommt es allein darauf an, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines gesetzlich geregelten Schutzhindernisses gegeben sind, weshalb auch ein näheres Eingehen auf Voreintragungen nicht erforderlich oder angezeigt ist, zumal da im Regelfall der bloßen Eintragung einer Marke, die durch Formalakt des Deutschen Patent- und Markenamts ohne Begründung erfolgt, grundsätzlich nachträglich nicht festgestellt werden kann, aus welchen Gründen diese Eintragung erfolgt ist und ob diese Gründe seinerzeit stichhaltig waren und gegenwärtig noch sind (BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; GRUR 2014, 376 - grill meister).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke kommt nur in Betracht, wenn es diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Zwar kann eine sloganartige Wortfolge Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweisen, obwohl sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbemittel aufgefasst wird (EuGH a. a. O. - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2006, 233, 235 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von allgemeinen Werbeaussagen und Werbeslogans gelten die vorstehend dargestellten rechtlichen Maßstäbe in gleicher Weise (EuGH GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228, Nr. 36-38 - Vorsprung durch Technik).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung in das Markenregister zu Gunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (EuGH GRUR 2008, 608, 61 - EUROHYPO).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Die Eintragung identischer oder vergleichbarer Marken im Inland und Ausland entfaltet für die Prüfung nachträglich angemeldeter Marken keinerlei verbindliche Bedeutung (EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online.de u. ZVS).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 545/13
    Für die Eintragbarkeit einer angemeldeten Marke kommt es allein darauf an, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines gesetzlich geregelten Schutzhindernisses gegeben sind, weshalb auch ein näheres Eingehen auf Voreintragungen nicht erforderlich oder angezeigt ist, zumal da im Regelfall der bloßen Eintragung einer Marke, die durch Formalakt des Deutschen Patent- und Markenamts ohne Begründung erfolgt, grundsätzlich nachträglich nicht festgestellt werden kann, aus welchen Gründen diese Eintragung erfolgt ist und ob diese Gründe seinerzeit stichhaltig waren und gegenwärtig noch sind (BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; GRUR 2014, 376 - grill meister).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

  • BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18
    Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Mobilität der Verbraucher und der größeren Internationalisierung des Handels in einem geeinten Europa ist anzunehmen, dass sich der Verkehr auch für Produkte aus dem (deutschsprachigen) grenznahen Ausland interessiert (vgl. BPatG 26 W (pat) 6/15 - Urban Drinks; 26 W (pat) 545/13 - Lust auf Farbe; 33 W (pat) 38/10 - Bimber).
  • BPatG, 21.11.2016 - 26 W (pat) 6/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Urban Drinks" - keine

    Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Mobilität der Verbraucher und der größeren Internationalisierung des Handels in einem geeinten Europa ist ohne Weiteres anzunehmen, dass sich deutsche Verbraucher auch für Produkte aus dem (deutschsprachigen) grenznahen Ausland interessieren (vgl. BPatG 26 W (pat) 545/13 - Lust auf Farbe; 33 W (pat) 38/10 - Bimber; 33 W (pat) 118/07 - 1-Stop-Living; 33 W (pat) 81/05 - METRO EXPO).
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